Die nächsten Schulungen bei uns finden Sie unter Termine oder fragen Sie einen individuellen Kurs bei Ihnen
Wenn Sie eine Erste Hilfe am Kind-Fortbildung in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen:
Die Fortbildung "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" richtet sich inhaltlich an pädagogisches Personal (Kita, Grundschule, Hort, Tagesmütter u. ä.) und muss alle 2 Jahre absolviert werden (DGUV Vorschrift 1).
Die Kostenübernahme erfolgt zumeist über die Unfallkasse Ihres Bundeslandes oder zuständige Berufsgenossenschaft. Setzen Sie sich dazu unbedingt mind. 2 Monate vor Kurstermin mit Ihrer jeweiligen Unfallkasse in Verbindung. Vielen Dank!
Selbstzahler entrichten den Betrag von 45,00 € in bar bitte am Kurstag vor Kursbeginn.
Bitte beachten Sie die Regelungen und Anfragefristen Ihrer jeweiligen Unfallkasse vor der Teilnahme an einem unserer Kurse.
Nützliche Dokumente: